Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma MK Dry Ice Detailing
I. Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich
- Alle Lieferungen und Leistungen der Firma MK Dry Ice Detailing erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Firma MK Dry Ice Detailing in Kenntnis entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragsgebers ihre Leistungen und Lieferungen vorbehaltslos erbringt.
II. Angebot / Vertrag
- Der Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und der Firma MK Dry Ice Detailing erfolgt durch Annahme des Angebotes der Firma MK Dry Ice Detailing durch den Auftraggeber, oder durch Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma MK Dry Ice Detailing gegenüber dem Auftraggeber.
- Besondere Vereinbarungen oder Änderungen gegenüber dem Angebot, die zwischen dem Auftraggeber und der Firma MK Dry Ice Detailing hinsichtlich der Ausführung des Auftrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Bis zur Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber sind die Angebote der Firma MK Dry Ice Detailing freibleibend.
III. Leistungsumfang
- Der gesamte von MK Dry Ice Detailing geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen MK Dry Ice Detailing und dem Auftraggeber abgeschlossenen Werksvertrag.
- Angaben zu Ausführungstermin sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ein verbindlicher Ausführungstermin ausdrücklich vereinbart.
- Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug von Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände die dem Auftragnehmer nicht ermöglichen seine Leistungen fristgerecht zu erbringen, verlängern den Ausführungstermin angemessen und erlauben es dem Auftraggeber nicht, Schadenersatz geltend zu machen.
IV. Preise / Preisänderung / Zahlung
- Alle Preise verstehen sich Brutto, gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Soweit die Leistungen der Firma MK Dry Ice Detailing nicht zu einem festgelegten Festpreis beauftragt wurden, werden die angefallenen Arbeit-und Reisezeiten, sowie die verbrauchten Materialien zu den in dem Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, wie Mehrkosten für erbetenen Eil- und Expressversand trägt der Kunde. Insbesondere Aufenthalts-und Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet.
- Sofern keine anderen Zahlungsvereinbarungen schriftlich vereinbart sind, ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in EURO, ohne jeden Abzug, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug (§286 II Ziff. 2 BGB). Während des Verzuges ist die Entgeltfortsetzung mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. MK Dry Ice Detailing behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen (§288 BGB).
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung seitens Firma MK Dry Ice Detailing ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
- Für die Dienstleistung Trockeneisreinigung werden bei Rücktritt kleiner 5 Werktage vom Auftrag durch den Kunden, die Kosten für das Trockeneis in Rechnung gestellt.
- Alle Forderungen von MK Dry Ice Detailing werden im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch wenn uns Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Kunden Anlass geben. In diesen Fällen ist MK Dry Ice Detailing berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Falls eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen 2 Wochen geleistet wird,
kann MK Dry Ice Detailing ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben in diesem Fall unberührt.
V. Abnahme, Fälligkeit
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Werkleistung verpflichtet.
- Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmangel, ordentliche Leistung / Reinigung zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß geliefert bzw. der Auftrag ist ordnungsgemäß ohne Mangel erledigt.
- Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der Werkleistung. Die Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Werkleistung nicht mündlich bei Abnahme und innerhalb von 2 Werktagen schriftlich als nicht vertragsgemäß rügt.
VI. Gewährleistung / Haftung / Schadenersatzansprüche
- Im Fall der Beauftragung einer Trockeneisreinigung gewährleistet die Firma MK Dry Ice Detailing, dass sich der Vertragsgegenstand für die Durchführung eines Trockeneisreinigungsverfahrens in der branchenüblich vorgesehenen Weise reinigt, sowie die sach-und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
- Die Firma MK Dry Ice Detailing übernimmt keine Gewähr für die Materialfestigkeit des Werkstücks an dem die Trockeneisreinigung durchgeführt wird, sofern nicht aufgrund einer fachgerechten Inaugenscheinnahme erkennbar ist, dass das Werkstück für eine solche Bearbeitung ungeeignet ist. Zur eingehenden Untersuchung des Werkstücks, insbesondere zur Entnahme von Materialproben, ist die Firma MK Dry Ice Detailing nicht verpflichtet.
- Der Auftragnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass das Trockeneisreinigungsverfahren mit hohen Lärmemissionen und starken Verschmutzungen durch die von den Werkstücken abgelösten Beschichtungen verbunden ist. Im Fall der Durchführung des Auftrages auf dem Grundstück des Auftraggebers oder eines Dritten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eventuell erforderliche Genehmigungen Dritter oder der Behörden vorliegen und Gegenstände und Räume gegen den auftretenden Schmutz geschützt werden.
- Die Firma MK Dry Ice Detailing haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Im Fall der Reinigung eines Werkstücks im Trockeneisverfahren ist die Haftung Firma MK Dry Ice Detailing auf den Reinigungs- Bearbeitungspreises begrenzt, maximal jedoch die Höhe des Wertes des Werkstücks.
- Sollte Aufgrund nicht getroffener Vorkehrungen durch den Auftraggeber, eine Durchführung des Auftrages nicht möglich sein oder vor Abschluss der Arbeiten beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die dem Auftraggeber entstandenen Kosten (Trockeneis, Anfahrtskosten, Zeitaufwand) aufzukommen. Auch bei nachträglicher Änderung des Auftrages durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung der nicht genutzten Verbrauchsmaterialien vor.
- Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmangel, ordentliche Leistung / Reinigung zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß geliefert bzw. der Auftrag ist ordnungsgemäß ohne Mangel erledigt.
- Alle Ansprüche sind in Schriftform anzuzeigen
VII. Lieferfristen
Liefer-und Ausführungsfristen bzw. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart worden sind.
VIIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Coburg für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine individuelle Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder die AGB´s eine Lücke aufweisen oder sich neue gesetzliche Bestimmungen ergeben, die dem Auftragnehmer noch nicht bekannt sind, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervor unberührt.
Neustadt bei Coburg, März 2022